Das Bundeskabinett hat die von der Bundesagrarministerin Julia Klöckner vorgelegte Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung beschlossen.
Die neue Verordnung soll dazu beitragen, die finanzielle Situation der Praxen zu verbessern. Das sei vor allem wichtig, um den tierärztlichen Notdienst zu gewährleisten, heißt es. Aber auch die Arbeit in den Nutztierpraxen auf dem Land kann laut Klöckner dadurch attraktiver werden, denn dort fehlen regional bereits Tierärzte.
Enthalten ist eine neue Gebührenstruktur für den tierärztlichen Notdienst. Für Leistungen während dieses Dienstes wird etwa eine Grundgebühr von 50 Euro eingeführt. Außerdem verlängert sich die Nachtzeit um zwei Stunden. Sie beginnt bereits um 18 Uhr und endet um 8 Uhr des Folgetages. Die Verordnung geht einer allgemeinen Überarbeitung der gesamten Tierärztegebührenordnung voraus, die das Ziel hat, die Einkommensstruktur in Tierarztpraxen adäquat zu gestalten.
Zusammengefasst sieht die Verordnung vor:
(Stand Februar 2020: https://www.topagrar.com/rind/news/gebuehren-fuer-tieraerzte-und-notdienst-steigen-11893777.html)