Da wir bei (im steuerlichen Sinne sogenannte) Kleinspenden üblicherweise keine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen, haben Sie die Möglichkeit bei Spenden bis zu 300 Euro, diesen hier herunterladbaren Beleg in Verbindung mit Ihrem Kontoauszug als Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) bei Ihrem Finanzamt vorzulegen.